Photovoltaik-Förderung Schweiz 2026
By Albina Strassner9 minuten

Für Photovoltaik gibt es in der Schweiz mehrere Förderwege. Der Bund bildet mit der Einmalvergütung die Basis. Kantone, Gemeinden und Energieversorger können zusätzliche Programme führen. Welche Beiträge für ein Haus gelten, hängt von Standort, Anlage und Zeitpunkt des Gesuchs ab.
Dieser Überblick nennt die zuständigen Stellen und den Ablauf. Fördersätze stehen bewusst nicht als pauschale Frankenbeträge hier, weil sie sich ändern und projektspezifisch berechnet werden. Stand der Prüfung: 31. August 2026.
1. Einmalvergütung des Bundes über Pronovo
Pronovo wickelt die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen ab. Die Anlage, ihre Leistung und die geltenden Programmbedingungen bestimmen die Berechnung. Für die Planung zählt deshalb der offizielle Rechner zum Zeitpunkt des Gesuchs.
Zum Gesuch gehören technische Anlagedaten und die geforderten Nachweise. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben verzögern die Prüfung. AlpenEnergie stimmt Moduldaten, Wechselrichter und Anlagenleistung vor der Einreichung ab.
2. Programme von Kanton, Gemeinde und Energieversorger
Zusätzliche Beiträge sind lokal geregelt. Manche Programme fördern die Kombination mit Dachsanierung, Speicher oder Ladeinfrastruktur. Andere setzen Fristen, technische Mindestanforderungen oder eine vorgängige Zusage voraus.
Die Datenbank Energiefranken zeigt Programme nach Postleitzahl. Die zuständige Förderstelle bestätigt, ob ein Programm noch offen ist und welche Unterlagen sie verlangt.
3. Steuerabzug und Rückliefervergütung getrennt betrachten
Ein möglicher Steuerabzug ist keine direkte Auszahlung. Die kantonalen Steuerregeln und die persönliche Situation entscheiden über die Wirkung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Steuerbehörde oder einer Steuerberatung.
Die Rückliefervergütung für eingespeisten Solarstrom ist ebenfalls kein Förderbeitrag. Sie gehört in die Wirtschaftlichkeitsrechnung, wird aber vom Netzbetreiber nach seinem Tarif vergütet. Eigenverbrauch, Stromtarif und Einspeisung müssen deshalb getrennt gerechnet werden.
4. Unterlagen vor dem Gesuch vorbereiten
- Adresse, Eigentumsverhältnis und geplante Nutzung des Gebäudes klären
- Modul-, Wechselrichter- und Leistungsdaten aus der finalen Planung übernehmen
- Netzanschluss und Meldeweg mit dem lokalen Netzbetreiber abstimmen
- Fristen der Förderstelle vor Bestellung oder Baustart prüfen
- Rechnungen, Pläne, Fotos und Inbetriebnahmedaten vollständig ablegen
5. So läuft die Förderprüfung mit AlpenEnergie
Zuerst prüfen wir Standort, Dach und geplante Anlage. Danach gleichen wir die offiziellen Programme für die Postleitzahl ab und nennen, welche Angaben noch fehlen.
Die Offerte trennt Anlage, Zusatzkomponenten und mögliche Förderwege. So bleibt sichtbar, welche Position technisch nötig ist und welche Unterstützung erst nach Bestätigung der Förderstelle feststeht.
Für die konkrete Prüfung brauchen wir Adresse, Dachform und einen ungefähren Stromverbrauch.





